AAAAA

 

 

 

 

 

 

Info / Service

 

Kosten

 

Online Kostenrechner

 

 

Formulare | Downloads

 

 

Akteneinsicht
(Straf-, OWi-Recht)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Auftrag zur Akteneinsicht

 
 

- Einsicht in die Bußgeldakte | Verfahrensakte | Ermittlungsakte -

 

 

Sind Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens und haben z. B. eine Ladung zu einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschuldigtenvernehmung erhalten, möchten aber nicht sofort einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung mandatieren, dann haben Sie bei uns die Möglichkeit, uns nur in Bezug auf die Akteneinsicht zu beauftragen zu einem Pauschalpreis von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Nach Eingang der Akten in unserer Kanzel übersenden wir Ihnen die Aktenkopie - je nach Wunsch - als PDF-Datei per Mail, über Online-Akte oder auf CD-ROM gebrannt oder in Papierform per Post.


Denselben Dienst bieten wir an, wenn Sie Betroffener eines Bußgeldverfahrens sind und einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten haben oder wenn Sie Geschädigter einer Straftat sind und vom Täter Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern wollen.


Weitere anwaltlichen Beratung oder Vertretung erfolgt nur, wenn Sie uns einen entsprechenden Auftrag erteilen. In diesem Falle wird der entrichtete Pauschalpreis für die Akteneinsicht i. H. v. 100,00 € zzgl.
Umsatzsteuer den weiteren Anwaltskosten angerechnet.


Um durch unsere Kanzlei ausschließlich Akteneinsicht zu erhalten, melden Sie sich bei uns.

 

 

   

 

   

 

   

 

   

 

   

 

   

 

 

 

   

 

 


 

 



 Datenschutz